Neue Oberschule Crottendorf

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

entsprechend den Bestimmungen durch das Staatsministerium für Kultus kann

ab dem 15.03.2021 der Präsenzunterricht im Wechselmodell wieder aufgenommen werden.

Einschränkung: Bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 100 und mehr Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner an 5 Tagen in Folge im betreffenden Landkreis muss häusliche Lernzeit angeordnet werden.

Regelungen zum Betreten der Schule

Generell ist Personen der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis, das nicht länger als eine Woche zurückliegt, nachweisen, dass keine entsprechende Infektion besteht oder unmittelbar nach dem Betreten ein solcher Test stattfindet.

Ab der Klassenstufe 5 sollen sich Schülerinnen und Schüler einmal pro Woche testen lassen, alle Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zweimal die WocheDie Testpflicht wird an den Schulen umgesetzt.

 Die Testpflicht tritt in Kraft, wenn ausreichend Testkits am jeweiligen Schulstandort vorrätig sind. Die Teilnahme am Präsenzunterricht ist dann nur mit der Vorlage eines negativen Tests möglich. Bei einem positiven Testergebnis findet der Unterricht in Distanz statt, in dem Fall muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.

 Schulfahrten im 2. Schulhalbjahr

Vom 8. März 2021 bis zum 4. April 2021 dürfen weiterhin keine Schulfahrten durchgeführt werden. Im weiteren Verlauf des zweiten Schulhalbjahres dürfen ein- und mehrtägige Schulfahrten im Inland durchgeführt werden, wenn die Schulen zum Regelbetrieb zurückgekehrt sind. Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet. Ein- und mehrtägige Schulfahrten ins Ausland werden abgesagt bzw. sind unverzüglich abzusagen. Abgeschlossene Verträge sind unverzüglich zu stornieren. Eventuell entstehende Kosten für die Stornierung werden vom Freistaat Sachsen nicht erstattet.

Schülerbetriebspraktika

Auch während des Unterrichtsformats „Wechselunterricht“ ist die Durchführung von Schülerbetriebspraktika in den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen nicht möglich. Diese Festlegung gilt auch für Schülerbetriebspraktika, die ggf. während der Osterferien beabsichtigt sind. Diese Entscheidung ist notwendig, um die schrittweise Öffnung der Schulen nicht zu gefährden. Feste Gruppen mit festen Ansprechpartner sollen das Infektionsrisiko verringern, Außenkontakte müssen auf ein Minimum reduziert bleiben. Wann eine Wiederaufnahme der Schülerbetriebspraktika erfolgen wird, teilen wir den Schulen explizit mit. Beeinträchtigungen bei der Durchführung des Betriebspraktikums haben keine Auswirkungen auf die Vergabe des Schulabschlusses.


R. Schaller

Schulleiter